Infos für Tierhalter

Wichtiges auf einen Blick

Wir sind täglich von 8 bis 24 Uhr für Sie da

Notfälle

Für medizinische Notfälle kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch unter 030 854 20 50.

Für Notfälle außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten finden sie hier eine Übersicht der dienstbereiten Tierarztpraxen:
Notdienstübersicht der Tierärztekammer Berlin

Stationärer Aufenthalt

Für die medizinische Versorgung Ihres Tieres kann manchmal eine stationäre Aufnahme notwendig sein – sei es für kurze Aufenthalte zur Intensivüberwachung nach einer Operation oder aufgrund eines schlechten Allgemeinbefindens.

In unserer Praxis bieten wir dafür eine umfassende Krankenstation mit stationärer Betreuung, eine Hunde- und Katzenstation, eine Heimtierstation, Intensivüberwachung, Betreuung von Wildtieren sowie eine Infektionsstation.

So ist Ihr Tier rundum sicher und liebevoll versorgt.

Medikamentenvergabe

Eine Tierarztpraxis ist zugleich auch eine Apotheke für tiermedizinische Medikamente. Ermöglicht wird dies durch das tierärztliche Dispensierrecht. Dieses erlaubt uns Medikamente vom Hersteller oder Großhändler zu beziehen, diese zu lagern und an die von uns behandelten Tiere abzugeben.
Dies ermöglicht es uns, Ihnen Medikamente direkt mitzugeben, ohne dass Sie hierfür extra eine Apotheke aufsuchen müssen und wertvolle Zeit bis zum Therapiebeginn Ihres Tieres verstreicht.

Geregelt wird die Abgabe von Medikamenten über die tierärztliche Hausapotheke im Arzneimittelgesetz sowie in der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung.
Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ist rechtlich untrennbar an eine Behandlung des jeweiligen Tieres gebunden. Eine Behandlung im Sinne des Gesetzes schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Dies bedeutet, dass wir Medikamente nur abgeben dürfen, wenn Ihr Tier Patient in unserer Praxis ist. Ein Rezept oder ein Befundbericht einer anderen Tierarztpraxis sind nach dem Gesetz nicht ausreichend, sondern es wird zwingend eine Untersuchung des Tieres in diesem Behandlungsfall vorgeschrieben. Medikamente dürfen auch nur für den jeweiligen Behandlungsfall und der für diesen Fall notwendigen Menge abgegeben oder verschrieben werden. Eine Abgabe auf Vorrat ist rechtlich untersagt.

Prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Mittel gegen Ektoparasiten wie Zecken oder Flöhe und Entwurmungsmittel dürfen wir ohne Untersuchung abgeben, solange die letzte Vorstellung des Tieres in unserer Praxis nicht länger als ein Jahr her ist.
Bei chronischen Erkrankungen ist häufig eine dauerhafte Verabreichung von Medikamenten notwendig. Meist sind aus medizinischer Sicht ohnehin regelmäßige Nachkontrollen Ihres Tieres notwendig. Sollte dies nicht der Fall sein, können Dauermedikamente ebenfalls abgegeben werden, solange die letzte Vorstellung des Tieres nicht länger als ein Jahr her ist.

Gebühren/Bezahlung

Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Unsere Praxis rechnet gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Diese gesetzliche Verordnung ist für alle Tierarztpraxen in Deutschland verbindlich und stellt sicher, dass die Abrechnung einheitlich und transparent erfolgt.

Gesetzlich geregelte Preise
Eine Abweichung von der GOT ist gesetzlich nicht zulässig. Es müssen zwingend alle erbrachten tierärztlichen Leistungen, alle Medikamente und auch die Verbrauchsmaterialien abgerechnet werden. Es dürfen keine Rabatte oder Preisnachlässe gewährt werden. Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem in spezialisierten Kliniken und Praxen in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren Satz.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Uns ist wichtig, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Leistungen und Kosten auf Ihrer Rechnung erscheinen. Gerne gehen wir alle Rechnungsposten gemeinsam mit Ihnen durch und beantworten Ihre Fragen zu einzelnen Positionen.

Kostenschätzungen
Bei allen größeren Behandlungen und auch bei einer stationären Aufnahme Ihres Tieres erstellen wir Ihnen selbstverständlich eine Kostenschätzung. Diese dient als Orientierung über den voraussichtlichen finanziellen Rahmen. Vor chirurgischen Eingriffen wird diese Kostenschätzung auch schriftlich fixiert.
Bitte beachten Sie: Eine Kostenschätzung ist rechtlich nicht bindend, da im Verlauf einer Behandlung medizinische Ausnahmesituationen auftreten können, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Selbstverständlich informieren wir Sie in solchen Fällen so früh wie möglich über mögliche Änderungen.
Sollten wir Sie im Notfall nicht erreichen können, entscheiden wir immer zum Wohle des Tieres. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell sind und wir sie während eines operativen Eingriffes erreichen können.

Einwilligung
Sobald Sie in die Behandlung Ihres Tieres einwilligen, verpflichten Sie sich gleichzeitig zur sofortigen Zahlung der anfallenden Kosten nach Leistungserbringung. Sollten Sie zu Behandlungsbeginn eine Anzahlung leisten, wird diese selbstverständlich quittiert und später vollständig mit der Rechnungssumme verrechnet.

Ihr Vertrauen ist uns wichtig
Wir legen großen Wert auf offene Kommunikation und faire, nachvollziehbare Abrechnung. Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Fragen zur GOT oder zu Ihrer Rechnung haben – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Zahlungsarten
In unserer Praxis bieten wir Barzahlung, EC-Kartenzahlung sowie die Zahlung mittels Kreditkarte an. Eine Zahlung auf Rechnung bieten wir nicht an.

Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung ja oder nein?

Durch die Fortschritte in der Tiermedizin und die Ende 2022 erneuerte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Tierarztkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Es kann deshalb sinnvoll sein, auch für Ihr Tier eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen zumindest einen OP-Kostenschutz.

Eine mögliche Entscheidungshilfe erhalten Sie hier: EisbaumTabelle | Vergleichstabelle für Tierkrankenversicherungen.

Sterbebegleitung

Auf jeden Tierhaltenden wartet irgendwann der schwere Tag, an dem er sich für immer von seinem geliebten Tier verabschieden muss.

Leidet Ihr Tier an einer schweren Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung oder ist aufgrund von schwerwiegenden Alterserscheinungen die Lebensqualität nicht mehr gegeben, dann gehen wir gemeinsam mit Ihnen diesen letzten Weg, damit Ihr Tier würdevoll und ohne Schmerzen einschlafen kann.

Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihr Tier sich auch in dieser schweren Zeit gut aufgehoben fühlen. Wir geben Ihnen Zeit und Raum, sich in Ruhe zu verabschieden.